Verkaufs- und Lieferbedingungen

Inflatom ApS 
Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1.    ANGEBOTE UND AUFTRÄGE 
Aufträge sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zustimmung) seitens des Verkäufers vorliegt, und zwar nur unter den in der Auftragsbestätigung enthaltenen Bedingungen. 


2.    PREISE 
Für jeden Verkauf gilt der Preis, der der Auftragsbestätigung / dem Angebot zu entnehmen ist. Alle Preise gelten ab Lager des Verkäufers, es sei denn dass im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. 
Wir behalten uns das Recht vor, den in der Auftragsbestätigung angeführten Preis abzuändern, falls im Zeitraum zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und dem Datum der Lieferung eine Änderung des Herstellungspreises der Ware stattgefunden hat.
Der Käufer zahlt Umsatzsteuer und andere Abgaben mit dem Prozentsatz, den der Verkäufer abzuführen hat. Falls der Auftragsbestätigung / dem Angebot zu entnehmen ist, dass es sich um Import zu einem Preis in einer bestimmten Währung handelt, behalten wir uns das Recht vor, den Verkaufspreis gemäß einer Kursdifferenz im Vergleich zur Auftragsbestätigung / zum Angebot anzupassen.


3.    LIEFERZEIT 
Die Lieferung wird als erfolgt erachtet, wenn die Ware einem Transportunternehmen übergeben worden ist. Der Verkäufer haftet nicht für Verspätung oder fehlende Lieferung auf Grund von Verspätungen oder Lieferschwierigkeiten seitens der Lieferanten des Verkäufers, Transportverhinderungen, höherer Gewalt, Streiks oder anderen nicht im Verantwortungsbereich des Verkäufers liegenden Umständen.

 

4.    ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 
Wenn der Auftragsbestätigung / dem Angebot nichts anderes ausdrücklich zu entnehmen ist, gelten als Zahlungsbedingungen: 50% des Preises bei Bestellung und 50% des Preises vor der Lieferung an die Lieferadresse. Nach dem Fälligkeitsdatum werden pro angefangenem Monat Zinsen in Rechnung gestellt. 
Alle Waren verbleiben bis zum Erhalt der Zahlung im Besitz von Inflatom ApS.

 

5.    BEANSTANDUNGEN UND MÄNGEL 
Der Käufer ist bei Erhalt der Ware verpflichtet, diese in erforderlicher Weise zu untersuchen. Falls der Käufer hiernach eine Beanstandung hat, ist diese dem Verkäufer gegenüber schriftlich innerhalb von 8 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken können, mit genauer Angabe, worin der Mangel besteht, anzuzeigen. 
Falls der Käufer nachweist, dass Mängel bei der Konstruktion, dem Material oder der Herstellung von Teilen der gelieferten Ware vorliegen, hat der Käufer höchstens das Recht zu verlangen, dass der Verkäufer die Ware wahlweise kostenlos umtauscht und/oder repariert oder das mangelhafte Element ändert. Darüber hinaus obliegt dem Käufer die Zahlung für die Versendung, den Arbeitslohn und alle anderen mit der Rücksendung an den Hersteller, dem Abbau und der Montage usw. verbundenen Kosten. 

 

Es wird keine Entschädigung für etwaige Folgen von Material- oder Herstellungsmängeln gezahlt. Änderungen oder Beeinträchtigungen der gelieferten Ware führen dazu, dass der Verkäufer von jeglicher Verantwortung befreit ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Beanstandung abzuweisen, wenn die Ware nicht in trockenem und gereinigtem Zustand entgegengenommen wird.  
Reklamationsrecht 

 

Wenn der Auftragsbestätigung / dem Angebot nichts anderes zu entnehmen ist, gilt für bei Inflatom ApS gekaufte Waren ein 12-monatiges Reklamationsrecht. Bei Produkten mit einem erweiterten Reklamationsrecht von 36 Monaten gilt dieses Recht ausschließlich für das Spielgerät. Für mechanische und elektrische Produktteile gilt immer nur ein 2-monatiges Reklamationsrecht. 
Es gibt kein Reklamationsrecht für gebrauchte Waren.

Der Verkäufer ist nie zu Schadensersatzzahlungen wegen Betriebsverlust, entgangenem Einkommen oder anderen indirekten Verlusten verpflichtet. Die Größe aufblasbarer Spielgeräte kann von der angebotenen Ware abweichen. Der Aufdruck auf Spielgeräten kann sowohl, was die Größe als auch was die Qualität betrifft, unterschiedlich sein. Da der Aufdruck mit einem Tintenstrahldrucker vorgenommen wird, können Striche bei den Grafiken auftreten. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Gebläse für aufblasbare Spielgeräte nicht ohne Belastung in Betrieb sein dürfen.

 

6.    STORNIERUNG 
Eine Stornierung von Aufträgen kann nur mit der Zustimmung der Lieferanten von Inflatom ApS erfolgen. Bei der Stornierung wird eine Gebühr von mindestens 15% des Auftragsbetrages zur Deckung der bei der Stornierung anfallenden Kosten erhoben. 
Aufträge für Sonderanfertigungen und Sonderdesigns können nicht storniert werden.

 

7.    GENEHMIGUNG VON PRODUKTEN 
Alle aufblasbaren Objekte, die öffentlich angewendet werden, müssen gemäß dem ”Rundschreiben über öffentliche Attraktionen” des dänischen Justizministeriums genehmigt und geprüft sein. Für Prüfung und Genehmigung ist der Käufer verantwortlich, und der Verkäufer haftet nicht für den Fall, dass Geräte nicht geprüft und für den Gebrauch genehmigt worden sind.
Der Verkäufer kann beim Gebrauch der Geräte in keinem Fall für die Schäden Dritter haftbar gemacht werden. Der Käufer ist für den Abschluss der erforderlichen Versicherungen beim Gebrauch der Geräte verantwortlich.

 

8.    STREITIGKEITEN 
Alle Streitfragen betreffend diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und Lieferungen seitens des Verkäufers werden am Gerichtsstand des Verkäufers nach den Bestimmungen des dänischen Rechts entschieden.